Liebe Leser,
möchten Sie jetzt pandemiebedingt Ihre Immobilie zu Geld machen? Oder wollen Sie im Gegenteil kaufen und suchen ein Objekt mit hohem Wiederverkaufswert? Auf diese Faktoren, die Sie heute lesen, müssen Sie dabei auch noch achten.
1. (Aus-)Baumöglichkeit bringt bares Geld!
Käufer Ihrer Immobilie zahlen nicht nur für das, was sie sehen, sondern auch für Potenzial. Ganz wichtig ist dann beim Verkauf, dass Sie dieses auch kennen und entsprechend präsentieren. Je nach Wert kann es sich lohnen, sogar eine Bauvoranfrage vor dem Verkauf vorweisen zu können. Echte Chancen sind dabei:
• Weitere Baumöglichkeiten auf dem Grundstück
• Anbaumöglichkeiten
• Ein ausbaubarer Dachboden
• Ein Souterrain-Bereich, der sich auch für Wohnzwecke eignet
Ob auf dem Grundstück noch etwas möglich ist, lesen Sie im Bebauungsplan. Hier sollten Sie besonders auf Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl an. Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie groß der Anteil der bebaubaren Fläche am Grundstück ist. Eine GRZ von 0,5 heißt, dass maximal die Hälfte der gesamten Fläche überbaut werden darf. Die Geschossflächenzahl (GFZ) regelt das Verhältnis der Fläche aller Vollgeschosse der Immobilie zur Fläche des Grundstücks.
2. Niedrige Kosten
Die Wohnnebenkosten steigen und steigen. Das ärgert Eigennutzer ebenso wie Mieter. Deshalb steigen bei einem zusätzlichen hohen Verbrauch die Kosten exponentiell an. Noch schlimmer wird es, wenn auch die nicht umlegbaren Kosten hoch sind. Eine normale Immobilie (nicht im Luxussegment) hat deshalb einen hohen Wiederverkaufswert, wenn die Unterhaltskosten möglichst gering sind. Einige Beispiele:
• Niedrige Heizkosten
• Keine unnötigen Stromfresser
• Keine teuren Luxusgüter wie Sauna, Pool, …
• Kein riesiges Grundstück, das instandgehalten werden muss
Gerade Luxus-Einrichtungen wie eine Sauna müssen nicht nur betrieben, sondern auch teuer instandgehalten werden.
3. Lastenfreie Übergabe vorzuziehen!
Ganz klar: Übergeben Sie Ihren Grund und Boden mit Lasten, schlägt sich das immer auf den Preis nieder. Dies betrifft nicht nur ein mögliches Wohnrecht, sondern auch etwa Wegerecht
© VNR AG Maria Schädlich
Expertin für Markttrends in der Immobilienwirtschaft