GS Immobilien – Wir begleiten Sie an Ihr Ziel

Liebe Leser,

aktuell läuft die Feststellung der neuen Grundsteuer an. Das wird ein stellenweise langwieriger Prozess werden, da unzählige Immobilien neu bewertet werden müssen. Vielerorts wird das Finanzamt nun Schreiben senden, welche Sie ausgefüllt zurückschicken müssen. Doch gehen Sie hier nicht leichtfertig vor, sonst kann es am Ende unnötig teuer werden!

Nun ist es soweit und die neue Grundsteuer soll berechnet werden. Zum ersten Mal erhoben wird sie dann ab 1. Januar 2025. Sie haben also noch etwas Zeit, doch jetzt beginnt der Prozess – mit Ihrer Mitwirkung.

Die Grundsteuer-Reform zusammengefasst

Die Höhe der Grundsteuer, die Sie jedes Jahr einmal zahlen, soll sich nach dem Wert Ihrer Immobilie richten. Bisher berechnete sich dieser aus dem so genannten „Einheitswert“, der in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 stammt und in den neuen von 1935. Dadurch entstehen starke Unterschiede, was das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig einstufte. Daraufhin wurde das Grundsteuerreformgesetz erlassen. Es sieht vor, dass zum 1.1.2022 eine Neubewertung der Grundstücke erfolgt. Die Berechnung bleibt ungefähr beim Alten: Der Grundstückswert bildet die Basis und wird multipliziert mit der (deutlich verringerten) Grundsteuermesszahl sowie den Hebesätzen, welche von den Gemeinden festgelegt werden.

Grundstückswert wird neu berechnet

Nun wird aber der „Grundstückswert“ im Sinne der Grundsteuer als die Basis anders berechnet. In Zukunft soll er den Bodenrichtwert und eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete als Basis haben. Diese Bewertung soll dann außerdem künftig in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Soweit zumindest die so genannte „Bundesregelung“, die von den meisten Bundesländern übernommen wird.

Hier ein Überblick, für welche Modelle sich die Bundesländer entschieden haben:

Wie geht es weiter?

Das Finanzamt wird Sie in den kommenden Wochen auffordern, eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abzugeben. Die elektronische Übermittlung der Daten wird ab dem 1.7.2022 möglich sein. Hier sollten Sie unbedingt extrem sorgfältig vorgehen und ggf. fachliche Unterstützung suchen, um keine Angaben zu machen, die Ihre Grundsteuer unnötig verteuern!

Maria Schädlich
Expertin für Markttrends in der Immobilienwirtschaft

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