GS Immobilien – Wir begleiten Sie an Ihr Ziel

Die Winter werden kälter, die Sommer heißer, die Unwetter heftiger und mehr – all dies sind Risikofaktoren auch für unsere Immobilien. Gut, dass es die Wohngebäudeversicherung gibt. Aber was tun, wenn die Versicherung aus dem einen oder anderen Grund nicht zahlt? Wir erläutern es in einer zweiteiligen Serie.
Sie kennen sicher das Gefühl, als Verbraucher großen Gesellschaften manchmal mehr oder weniger hilflos gegenüberzustehen. Aber gerade bei großen Schäden am Haus haben Sie gute Möglichkeiten, sich zu wehren, sollte Ihre Versicherung sich querstellen.

Ursachenforschung

Ihr Keller steht unter Wasser, Ihr Dach wurde fortgeweht, aber die Versicherung verweigert die Zahlung? Dann ist der erste Schritt natürlich, herauszufinden, mit welcher Begründung dies geschieht. Fordern Sie eine schriftliche Antwort Ihrer Versicherung an. Oft wird eine Kostenübernahme verweigert, weil die Versicherung den jeweiligen Schadenstyp nicht abdeckt oder Sie beschuldigt, Ihrer Verkehrssicherungs- oder Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen zu sein. Dies wäre beispielsweise der Fall bei Folgeschäden, die Sie hätten verhindern können, oder etwa dem Schaden am Dach durch einen morschen Baum, von dessen Zustand Sie schon länger wussten.

Schadenshöhe erstreiten

Häufig kommt es bei der Erstattung durch Ihre Versicherung auch zu einem Streit über die Höhe der Zahlung. Nehmen Sie nicht einfach alles hin, was die Versicherung Ihnen vorgibt. Zunächst sollten Sie unbedingt ganz genau Ihrem Vertrag durchlesen. Achten Sie insbesondere auf Angaben zum Zeitwert oder Neuwert. Letzteres bringt Ihnen mehr Geld.

Notmaßnahmen

Immer wieder kommt es vor, dass Hauseigentümer im Notfall eine Firma beauftragen, ohne vorab mit der Versicherung gesprochen zu haben. Dies sollten Sie zwar so weit wie möglich vermeiden und die meisten Versicherer bieten dafür auch ein 24-h-Notfalltelefon. Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen und haben Sie etwa im Notfall eines Wasserrohrbruchs bereits den Notdienst einer Sanitärfirma eingeschaltet, kann es sich lohnen, ggf. den Betrag vor Gericht zu erstreiten. Denn im Rahmen Ihrer Schadensminderungsobliegenheit haben Sie in der Regel auch das Recht, hier kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, für welche die Versicherung später aufkommen muss.
Beim nächsten Mal lesen Sie weitere Tipps zum Umgang mit Ihrer Gebäudeversicherung.

Maria Schädlich
Expertin für Markttrends in der Immobilienwirtschaft
© VNR AG, alle Rechte vorbehalten.