GS Immobilien – Wir begleiten Sie an Ihr Ziel

Spanien gehört zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen. Lange Zeit stiegen die Immobilienpreise dort in ungeahnte Höhen: Schönes Wetter, eine reizvolle Landschaft und eine sehr gute Verkehrsanbindung ließen die Nachfrage nach Ferienimmobilien immer weiter steigen. Doch der Bauboom führte zu einer gewaltigen Immobilienblase, die Finanzkrise kam noch hinzu. Nachdem die Preise zunächst rasant gefallen waren, sind sie inzwischen wieder gestiegen – insbesondere auf Spaniens Inseln. Günstigere Immobilien gibt es fast nur noch auf dem Festland

Das spanische Klima ist gut und das Land eignet sich selbst im deutschen Winter bestens für einen Urlaub – Grund genug für viele Deutsche, eine Auslandsimmobilie in Spanien zu kaufen. Viele Regionen sind mit dem Flugzeug zu erreichen und gut erschlossen. Wer sich dort ein Häuschen leisten möchte, sollte allerdings bedenken, dass die Kaufnebenkosten für den Immobilienkauf in Spanien verhältnismäßig hoch sind.

Gebrauchtimmobilien: je nach Region und Kaufpreis der Immobilie sieben bis zehn Prozent Grunderwerbsteuer
Alternativ sind für Neubauten in der Regel zehn Prozent Umsatzsteuer zu zahlen (davon abweichend etwa 6,5 Prozent Erwerbsteuer auf den Kanarischen Inseln)
Die Höhe der Dokumentensteuer ist unterschiedlich und liegt zwischen 0,5 und einem Prozent des Kaufpreises, die Steuersätze sind in Spanien allerdings unterschiedlich
1 bis 2 Prozent für Notar und Grundbucheintrag

Kauf läuft anders ab als in Deutschland

Wer Immobilien in Spanien erwerben möchte, sollte einige Grundregeln beachten. Denn der Immobilienkauf läuft ganz anders ab als in Deutschland:
Mündliche Vereinbarungen oder ein Vertrag auf einem Schmierzettel sind in Spanien ohne notarielle Beurkundung rechtskräftig. Wer es sich dann anders überlegt, kann zu Schadensersatz verpflichtet werden. Preis und Bedingungen sollten bei einem Immobilienkauf in Spanien deshalb mit Bedacht und unter Zeugen ausgehandelt werden.
Immobilienkäufer sollten sich nachweisen lassen, dass der Verkäufer in den vergangenen fünf Jahren die Grundsteuer gezahlt hat.
Bei Eigentumswohnungen ist es ratsam zu überprüfen, ob der bisherige Eigentümer die Kosten der Hausverwaltung immer gezahlt hat.
Bei Neu- und Altbauten sollte darauf geachtet werden, dass für die Immobilie eine Baugenehmigung vorliegt. Plant ein Besitzer An- oder Umbauten, muss er eine zusätzliche Genehmigung einholen.
Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises üblich.
Nach dem Küstengesetz (Ley de Costas) darf in Küstennähe nicht neu gebaut werden. Kaufinteressenten sollten sich bei einem Immobilienkauf in Spanien daher bei der Küstenbehörde informieren, ob die gewünschte Immobilie in einer der Schutzzonen liegt. Denn einheitliche Regelungen sucht man vergeblich. Wird gegen das Gesetz verstoßen, drohen seit einigen Jahren Abriss und Enteignung.
Laut deutsch-spanischem Doppelbesteuerungsabkommen wird Immobilienbesitz in Spanien auch in Spanien besteuert. Das bedeutet: Wer eine Immobilie in Spanien hat, muss dort auch Einkommensteuer zahlen.
Vorsicht bei Steuerspar-Tricks: Um Steuern zu sparen, wird beim Immobilienkauf in Spanien bisweilen im Kaufvertrag ein geringerer Betrag angegeben und der Rest bar bezahlt. Experten raten allerdings, nicht zu übertreiben. Andernfalls drohen Nachforderungen des Finanzamts, die höher sind als die Steuern für den regulären Kaufpreis.

© immowelt Stand: November 2020