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Liebe Leser,

im Lärm um Corona ist es vielleicht untergegangen, aber ein EuGH-Urteil dürfte künftig so manchem Airbnb-Vermieter einen Strich durch die Rechnung machen. Wenn Sie eine solche Immobilie besitzen oder planen, sollten Sie das wissen.
Schon jetzt verbieten einige europäische Metropolen die Vermietung per Airbnb – zu groß ist der Wohnungsmangel. Deutsche Vermieter haben abseits der Metropolen sogar noch relativ freie Hand. Doch das könnte sich vielerorts bald ändern. Denn der EuGH urteilte am 22. September 2020: Ein Genehmigungsvorbehalt ist rechtens, wo Wohnraum knapp ist (Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-724/18 und C-727/18). Wohin das führen kann, sieht man etwa in Paris, wo Vermieter nun mit großen Verlusten ihre Wohnungen wieder regulär vermieten müssen. Aber wie sieht es in Deutschland aus?

Deutsche Metropolen unter Druck

Wo Wohnraum knapp und teuer ist, liege ein „zwingender Grund des Allgemeininteresses“ für das Verbot einer Ferienvermietung vor, so der EuGH. Darunter fallen hierzulande auch etwa Berlin, Frankfurt am Main, Köln und München. Einige Länder und Gemeinden gehen auch schon konkret gegen diese „Zweckentfremdung von Wohnraum“ vor:

• In Baden-Württemberg wurde am 15. September 2020 ein verschärftes Gesetz gegen Zweckentfremdung auf den Weg gebracht und unter anderem das maximale Bußgeld für Verstöße verdoppelt auf 100.000 Euro. Das Verbot soll dann bald landesweit gelten. Airbnb-Vermieter sollen sich außerdem künftig registrieren. Aktuell gilt das Zweckentfremdungsverbot bereits für die Universitätsstädte Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg.

• In Nordrhein-Westfalen soll das Gesetz diesbezüglich ebenso verschärft werden, eventuell schon Mitte des Jahres. Die touristische Untervermietung soll dann auf zwölf Wochen pro Jahr begrenzt werden. Zusätzlich soll für jede solchermaßen vermietete Wohnung eine Identitätsnummer (ID) bei der Kommune beantragt werden. Aktuell gilt das Zweckentfremdungsverbot für Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Grevenbroich, Köln und Münster.

• In Bayern gibt es schon jetzt drakonische Strafen von bis zu 500.000 Euro bei Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot. Gerade München ist auch ständig auf der Jagd nach Gesetzesbrechern. Und: Airbnb muss hier Daten weitergeben.
Beim nächsten Mal lesen Sie, wie es in anderen Bundesländern geregelt ist und wie Sie als Investor vorgehen sollten, um sich vor Verlusten zu schützen.

© VNR AG Maria Schädlich
Expertin für Markttrends in der Immobilienwirtschaft